Teilnahmebedingungen zur EAC2000 Frühlings- & Herbstausfahrt
Die Versicherung für das Fahrzeug, dessen Insass*innen, persönliche Effekten, sowie die Haftung gegenüber Dritten ist Sache des Teilnehmenden.
- Die EAC2000 wird im Rahmen der StVo. (Straßenverkehrsordnung) durchgeführt. Mautgebühren, Geschwindigkeitsübertretungen, Radarstrafen und Section Control-Übertretungen werden nicht vom Veranstalter übernommen.
- Willkommen sind alle Fahrzeuge mit einem nennenswerten motorsportlichen Hintergrund.
- Die Teilnehmenden nehmen auf eigene Gefahr an dem Corso teil und tragen die zivil- und strafrechtlichen Folgen für allen von ihnen und ihrem Fahrzeug verursachten Schäden und Übertretungen.
- Aufgrund der limitierten Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter eine Auswahl der Teilnehmer*innen nach den Gesichtspunkten Anmeldezeitpunkt und motorsportliche Relevanz des teilnehmenden Fahrzeuges nach Eingang der Anmeldung vor.
- Änderungen der Zimmerwahl können bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für allfällige wetterbedingte und durch höhere Gewalt verursachte Änderungen des Tourprogramms.
- Die Teilnahme kann bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir 90% der Gesamtkosten. Bei einer Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden die Teilnahmekosten nicht refundiert. Für etwaige Ausfallsversicherungen haben die Teilnehmenden selbst die Kosten zu tragen.
- Die Teilnehmenden bestätigen das Regelment gesehen, gelesen und akzeptiert zu haben.
- Teilnehmende müssen zum Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Etwaige Sonderregelungen (z.B. Sponsorverträge) bleiben von diesen Teilnahmebedingungen unberührt.
- Falls die EAC2000 Ausfahrt aufgrund einer behördlichen Schließung der Hotellerie ausfällt, erhalten die Teilnehmenden 100% der Anmeldekosten rückerstattet.